Gesellschafterversammlung (Asamblea)
Die Versammlung (Asamblea) oder der Gesellschaftsrat ist hierarchisch das höchste Organ der Firma.
Man benötigt Entscheidungen die von der Versammlung getroffen werde, um solche Handlungen zu autorisieren die nicht von den Geschäftsführern allein getroffen werden dürfen, z.B. zur Zeit (2012) für Immobiliengeschäfte.
Es gibt gewöhnliche und ausserordentliche Versammlungen, sowie auch Jahresversammlungen und Rundlaufbeschlüsse.
Abhängig von Gesellschaftsvertrag und Gesetz, gibt es bestimmte Entscheidungen die nur bei ausserordentlichen Versammlungen getroffen werden können, diese haben strengere Anforderungen als die gewöhnlichen Versammlungen.
Zusätzlich zu den gewöhnlichen Versammlungen, sind die Rundlaufbeschlüsse eine Art zur alltäglichen Entscheidungsfindung über Internet oder Fax.
Im allgemeinen sollte jede Gesellschaft eine Jahresversammlung abhalten, mit Anwesenheit der Gesellschafter oder ihrer Vertreter, um die Geschäfte und den Finanzstatus des vergangenen Jahres zu beurteilen und abzuschliessen.
Um einen kaufmännischen Betrieb transparent, legal und ohne zukünftige unnötige Konflikte zu führen sollte jede wichtige Entscheidung von der amtlichen Versammlung abgesegnet sein.
Kontaktieren Sie uns um den Service der obligatorischen Jahresversammlung zu abonnieren oder für Beratung, Redaktion oder Registrierung für jegliche mit der Firma zu treffende Entscheidung.
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